Berlin (dts) – Von den rund 6.000 Einträgen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag ist ungefähr jeder dritte fehlerhaft. Mehr als 2.000 E-Mails habe die Bundestagsverwaltung bereits an eingetragene Organisationen und Personen verschickt, um sie auf Unstimmigkeiten in ihren Einträgen hinzuweisen, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf einen Vertreter der Behörde.
Hinzu seien rund 200 Telefonate gekommen. Laut Bundestagsverwaltung mussten manche Organisationen mehrfach kontaktiert werden, manche Mails seien aber auch an mehrere Organisationen gegangen. Grund für die massenhaften Falschangaben sind offenbar unscharfe und komplexe Vorgaben, die vor allem kleine Verbände überfordern. Das führt dazu, dass sich etwa der vergleichsweise kleine Deutsche Kanu-Verband plötzlich unter jenen Organisationen fand, die mit das meiste Geld für politische Interessenvertretung ausgeben.
Auch nach mehrfacher Nachfrage bei der Bundestagsverwaltung sei ihm nicht klar gewesen, welche Ausgaben genau als Interessenvertretung zählen und welche nicht, sagte Generalsekretär Wolfram Götz dem RND. Inzwischen wurden die Angaben korrigiert. „Dass 2.000 von 6.000 Einträgen ins Lobbyregister offenbar fehlerhaft sind, ist natürlich problematisch“, sagte Enno Cordes von Transparency International Deutschland. Man erwarte aber, dass sich die Anlaufschwierigkeiten mit der Zeit legen würden. „Aller Anfang ist schwer.“
Die Ampel-Parteien wollen das 2021 von der Großen Koalition beschlossene Lobbyregister verschärfen. Bruno Hönel, Berichterstatter der Grünen-Fraktion, wies auf „erhebliche Lücken“ hin, „die nur durch eine umfassende Gesetzesreform geschlossen werden können“. Nach Rückmeldungen von Eintragungspflichtigen wolle man nun Vorschriften vereinheitlichen. Wie Hönel hinzufügte, plane die Koalition außerdem, die Bundestagsverwaltung zu stärken: „Sie wird befähigt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für veröffentlichte Angaben zu fordern. Offensichtlich missbräuchliche Einträge können dann vollständig oder teilweise aus dem öffentlichen Register entfernt werden.“
Der Bundestag will an diesem Freitag in erster Lesung über Änderungen des Lobbyregistergesetzes beraten.
Foto: Bundestag, über dts Nachrichtenagentur