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ARD-Vorsitzender verteidigt Verfassungsklage

Berlin (dts) – Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke verteidigt im Streit um die Höhe der monatlichen Rundfunkbeiträge die Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Bundesländer.

„Unser Land hat sich aus guten Gründen für ein Verfahren zur unabhängigen Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio entschieden“, sagte Gniffke der Wochenzeitung „Die Zeit“. Es solle sicherstellen, dass die Sender genug Mittel erhalten, um auch unabhängig ihren Auftrag zu erfüllen. „Die Ministerpräsidenten können das nicht einfach ignorieren.“ Alle müssten „sich an Recht und Gesetz halten, auch die Ministerpräsidenten“ .

Die Klage wegen der geforderten Beitragserhöhung um 58 Cent im Monat hält der ARD-Vorsitzende für angemessen. Er sagte: „Wenn wir hier fünfe gerade sein lassen, ist das ganze Verfahren beschädigt und damit die unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Grundlage unserer Unabhängigkeit, perdu.“ Das Tischtuch mit den Ministerpräsidenten sei nicht zerschnitten. „Wir sprechen weiter miteinander. Aber wir sind nicht dafür da, um uns irgendwo lieb Kind zu machen“, sagte Gniffke.

Der ARD-Vorsitzende rechnet mit ablehnenden Reaktionen auf die Klage. „Das wird jetzt nicht schön. Die Kritiker werden auf uns eindreschen.“ Denn: „Laut sind immer eher jene Leute, die sich beschweren. Die Menschen, die uns toll finden, die schreiben uns nicht, wir seien die Größten, sondern die freuen sich einfach über das Programm, hören SWR4 und singen mit.“

Eigentlich sollen die Rundfunkbeiträge zum 1. Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. So hatte es die dafür zuständige Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermittelt und empfohlen. Die Ministerpräsidenten hätten diese Erhöhung nun in einem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag verankern müssen. Doch mehrere Länder weigern sich. Deshalb stockt der gesamte Gesetzesprozess.

Foto: Kai Gniffke (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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