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Umfrage: Deutliche Mehrheit für Legalisierung von Abtreibungen

Berlin (dts) – Eine große Mehrheit der Bundesbürger (74 Prozent) fände es richtig, wenn Schwangerschaftsabbrüche künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkungen erlaubt wären. Das ergab eine Umfrage des Instituts Forsa für die Sender RTL und ntv. 20 Prozent der Befragten lehnen eine solche Legalisierung dagegen ab.

Schwangerschaftsabbrüche gelten bislang laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches in Deutschland als rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn sich die Frau zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Laut der aktuellen Umfrage vertritt allerdings eine deutliche Mehrheit in allen Altersgruppen der befragten Bundesbürger die Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich legal sein sollten. Auch 75 Prozent der Anhänger der evangelischen und 62 Prozent der katholischen Kirche sind dafür.

Ob der Paragraf 218 noch zeitgemäß ist, wird bereits seit Jahren debattiert. Nun planen Abgeordnete von SPD und Grünen einen erneuten Versuch, ihn abzuschaffen und Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Monaten zu entkriminalisieren. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wollen sie noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag beraten. Die Union lehnt das Vorhaben dagegen ab. Laut RTL/ntv-Trendbarometer finden 54 Prozent der Befragten, dass das Parlament noch vor den Neuwahlen im Februar darüber entscheiden sollte, 41 Prozent sind dagegen.

Falls Schwangerschaftsabbrüche künftig erlaubt würden, findet die Hälfte der befragten Bundesbürger (50 Prozent), dass die Kosten für den Abbruch von den Krankenkassen übernommen werden sollten. 45 Prozent sind nicht dieser Meinung. Bisher bezahlen Krankenkassen einen Schwangerschaftsabbruch nur dann, wenn medizinische oder kriminologische Gründe dafür vorliegen.

Für die Erhebung wurden am 20. und 21. November 1.002 Menschen befragt.

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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