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Strafverkündung gegen Trump für 10. Januar geplant

New York (dts) – Das Urteil gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump im New Yorker Strafprozess über die Fälschung von Geschäftsunterlagen und Verstöße gegen das Wahlgesetz soll am 10. Januar fallen. Das teilte der New Yorker Richter Juan Merchan am Freitag (Ortszeit) mit.

Zugleich deutete der Richter an, dass Trump wohl nicht ins Gefängnis muss. Er verwies unter anderem auf die Immunitäts-Entscheidung des von Republikanern dominierten Obersten Gerichtshofs. Eine bedingungslose Entlassung scheine „die praktikabelste Lösung zu sein“, um die Endgültigkeit des Urteils zu gewährleisten und dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, seine Berufungsmöglichkeiten zu nutzen, argumentierte Merchan.

Trump war in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Es war das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in einem Strafprozess schuldig gesprochen wurde. Das Urteil gegen Trump steht in Verbindung mit Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar. Trump war nicht für die Zahlung an sich angeklagt, diese ist in den USA legal. Er soll dem Urteil zufolge jedoch die Zahlungen, die sein früherer Anwalt Michael Cohen für ihn tätigte, als gewöhnliche Rechtskosten getarnt haben.

In New York ist Unterlagenfälschung lediglich ein Vergehen – außer sie hat das Ziel, ein anderes Verbrechen zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft witterte bei der verschleierten Zahlung eine Verschwörung zur Unterstützung einer politischen Kampagne mit „ungesetzlichen Mitteln“. Sie warf Trump damit vor, während der Präsidentschaftskampagne 2016 gegen das Wahlgesetz verstoßen zu haben.

Sein früherer Anwalt belastete den damaligen Präsidentschaftsbewerber in dem Prozess: Trump soll ihn beauftragt haben, Berichte über seine Affären zu stoppen. Der inzwischen wiedergewählte Ex-Präsident selbst sagte in dem Prozess nicht aus. Seine Verteidigung versuchte, Cohen als Lügner darzustellen.

Foto: Donald-Trump-T-Shirts (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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