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Berlins Justizsenatorin sieht keine Chance für AfD-Verbot

Berlin (dts) – Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht aktuell rechtlich keine ausreichende Möglichkeit dafür, die AfD bundesweit verbieten zu lassen.

„Gegenwärtig sind nur drei von insgesamt 16 AfD-Landesverbänden als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft“, sagte die CDU-Politikerin der „Welt“. „Drei von 16, reicht das? Nein, das trägt nicht, unter keinen Umständen.“ Zudem fände man im Programm der Partei „nicht ausreichend viel, was ein Verbotsverfahren stützen könnte“.

Vor ihrer Ernennung von Senatorin war Badenberg bis April 2023 Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und hatte in der Kölner Behörde die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall auf den Weg gebracht. Statt eines generellen Verbots der AfD gibt es aus ihrer Sicht mehrere „andere Möglichkeiten, den extremistischen Auswüchsen der Partei zu begegnen“. Hier habe es die Politik bislang versäumt, das zur Verfügung stehende Spektrum an Instrumentarien wirksam einzusetzen.

Badenberg hält es für aussichtsreich, beim Verfassungsgericht Verbotsanträge gegen einzelne AfD-Landesverbände zu stellen, die von den Verfassungsschutzbehörden bereits als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet worden sind. Dabei handelt es sich um die Organisationen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Badenberg sagte der „Welt“: „Beim AfD-Landesverband Thüringen etwa ist es doch längst unstrittig, dass alle Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen.“ Die Wortwahl von Landeschef Höcke sei eindeutig, so Badenberg.

Verbotsanträge gegen einzelne Landesverbände wären ein Novum. Badenberg erklärt, da betrete man zwar verfahrensrechtliches Neuland, einen Versuch sei es aber wert. Sollte ein solches Vorgehen von Erfolg gekrönt sein, würden alle Abgeordneten des verbotenen Landesverbandes ihr Mandat verlieren, auch auf Europa-, Bundes- und Kommunalebene. In diesem Fall wäre auch nicht statthaft, eine Nachfolgeorganisation zu bilden.

Badenberg schränkt allerdings ein: „Es darf einer Partei nicht verwehrt werden, einen neuen Landesverband zu gründen. Aber nicht mehr mit dem alten Personal.“ Da müsse es eine glaubhafte Erneuerung geben. „Um es plakativ auszudrücken: Dann wäre Höcke draußen“, sagte Badenberg der „Welt“.

Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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