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Nach AfD-Parteitag: Initiative pocht auf Verbotsprüfung

Berlin (dts) – Nach dem Parteitag der AfD im sächsischen Riesa werben führende Initiatoren erneut für ihren Antrag, das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. „Die AfD radikalisiert sich vor aller Augen weiter“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, dem Nachrichtenportal T-Online am Dienstag. „Nach diesem Parteitag kann niemand sagen, die AfD-Pläne zur Remigration seien ein linksgrünes Hirngespinst.“

Steffen erklärte, es sei Zeit, wieder auf die Straße zu gehen. „Und es ist dringender denn je, das Verbotsverfahren noch vor der Wahl voranzubringen. Ende Januar wird sich der Bundestag damit befassen müssen.“

Auch Martina Renner (Linke) sieht in dem Auftreten der AfD in Riesa eine neue Qualität. „Die offen völkische Rede von Alice Weidel und ihre geschlossene Wahl belegt: Die AfD hat weder einen gemäßigten noch bürgerlichen Flügel, sie ist in ihrer Gänze eine rechtsextreme Partei“, sagte Renner dem Nachrichtenportal. „Sie stellt sich unverhohlen in eine historische Linie mit dem Nationalsozialismus.“

Für diese Erkenntnis müsse man nicht das Gutachten des Verfassungsschutzes abwarten, so Renner. „Der Bundestag muss die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten – es gibt keine Zeit zu verlieren.“

Der Antrag der Gruppe hatte bisher zu wenig Unterstützer im Bundestag, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Bei seiner Einbringung im November hatte er nur 113 Erstunterzeichner. Eine einfache Mehrheit der 733 Abgeordneten im Bundestag müsste sich in einer Abstimmung für ein Verbotsverfahren aussprechen, um es zu starten.

Die Gruppe der Verbotsverfahren-Unterstützer will sich noch in dieser Woche treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel ist es, den Antrag in der vorletzten Sitzungswoche Ende Januar im Bundestag zu diskutieren. Noch hat die Gruppe aber nicht beantragt, ihn auf die Tagesordnung zu setzen.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Foto: AfD-Logo am 12.01.2025, via dts Nachrichtenagentur

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