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Reul droht Bundesligaclubs mit Beteiligung an Polizeieinsätzen

Düsseldorf (dts) – Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) fordert von den Fußball-Bundesligaclubs Maßnahmen zur Eindämmung von Fan-Gewalt, andernfalls könnten künftig Rechnungen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen drohen.

Reul reagiert damit auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das vor wenigen Tagen eine solche Rechnungsstellung für zulässig erklärt hatte. „Das Wichtigste an diesem Urteil ist vielleicht die Chance, dass die Vereine endlich kapieren: Jetzt wird es ernst, und sie müssen sich entscheiden. Entweder sorgen die Vereine für mehr Sicherheit und weniger Gewalt in den Stadien und davor, oder sie werden über kurz oder lang bezahlen müssen“, sagte Reul der „Welt am Sonntag“.

Der Staat sollte solche Rechnungen eigentlich nicht ausstellen, sagte Reul weiter. „Polizeieinsätze dürfen aus meiner Sicht kein Preisschild haben. Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, ist ein Versprechen des Staates an seine Bürger“, so der NRW-Innenminister. „Aber der öffentliche Druck auf die Politik wird nach diesem Urteil immer größer werden, solche Einsätze in Rechnung zu stellen, auch mit Blick auf die wachsenden Haushaltsprobleme.“

Aus dem Sicherheitsbereich kommt ebenfalls eine deutliche Warnung. „Das Urteil zu Polizeikosten verändert die Innenpolitik erheblich. Angesichts knapper Kassen dürfte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine verlockende Wirkung auf Finanzminister haben“, erklärte der Bundeschef der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, in der „Welt am Sonntag“. Es sei „jetzt an den Vereinen und der DFL, einen Vorschlag zur Reduzierung der Polizeiarbeitsstunden zu machen, denn sonst folgt eine Rechnung nach der anderen und vielleicht nicht mehr nur im Fußball.“

Die Auswirkungen des Urteils sollen nach Informationen der Zeitung auch in der Innenministerkonferenz beraten werden. Dass davon andere Großveranstaltungen betroffen sein könnten, gilt als unwahrscheinlich. Das sagte auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD): „Unsere vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Kriterien schließen aus, dass andere Veranstaltungsarten ähnliche Rechnungen bekommen könnten.“ Es müsse sich „um gewinnorientierte Veranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern handeln und/oder es muss ein großes Gewaltpotential aus diesen Veranstaltungen und deren Umfeld hervorgehen“. Diese Kriterien erfüllten „weder der Bremer Freimarkt noch das Oktoberfest in München und auch nicht der evangelische Kirchentag“.

Für das Land Berlin gilt dem Senat zufolge auch nach der Entscheidung „weiterhin, dass wir keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele planen“. Denn „viele Vereine können Zusatzkosten gar nicht schultern und würden dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten“. Baden-Württembergs Innenministerium reagierte ähnlich zurückhaltend: „Eine Bezahlung der Polizeieinsätze mindert weder die Ursachen von Gewalt oder den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion, noch gibt es dadurch einen einzigen Polizeibeamten mehr.“

Foto: Polizei im Fußball-Stadion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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