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Corona und Autofahren: Das gilt im Lockdown

München. Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge sind allerdings örtlich untersagt und auch auf die jeweiligen Ausgangssperren müssen Autofahrer achten. Darauf weist der ADAC hin. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Ab welchem Alter Kinder als Personen gelten, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wo immer möglich sollte auch im Auto Abstand gewahrt werden. Doch es darf auch dann mit dem erlaubten Personenkreis gefahren werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Fahrten mit Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Ein Mundschutz ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam.

Generell ist es beim Autofahren erlaubt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dabei muss das Gesicht erkennbar bleiben. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Die Maske am Rückspiegel aufzuhängen, ist allerdings keine gute Idee, da sie dort die Sicht beeinträchtigen kann.

Beim Tanken sind die Abstandsregeln zu beachten, außerdem gilt eine Maskenpflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) ist daher schon beim Aussteigen und während des Tankvorgangs zu tragen. Werkstätten sind geöffnet, da diese als systemrelevant gelten. Auch die Prüfstationen sind aktuell nicht vom Lockdown betroffen und können weiterhin prüfen, da die Hauptuntersuchung eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit darstellt. Autofahrer sollten aber einen Termin vereinbaren und nicht spontan zur Prüforganisation fahren. Aktuell sind auch Waschanlagen weiter geöffnet.

PM/ADAC

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