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Arbeitgeberpräsident kritisiert neue Homeoffice-Verordnung: “Bürokratischer Aktionismus”

Themenbild: Pixabay

Osnabrück. Die Arbeitgeber räumen der am Mittwoch in Kraft getretenen Verordnung zum Homeoffice nur wenig Erfolgsaussichten ein. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Homeoffice-Verordnung der Bundesregierung ist ein weiteres Beispiel für bürokratischen Aktionismus, mit dem man nicht viel erreichen wird. Es läuft nicht besser, wenn die Politik sich einmischt.“

Dulger betonte, es sei vielmehr die Aufgabe von Betrieben und Beschäftigten, sich zu überlegen, wie man mobile Arbeitsformen umsetzen könne. „Ich hätte es sinnvoller gefunden, man hätte auf die Stimme der Sozialpartner gehört.“ Gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hätten DGB-Chef Reiner Hoffmann und er an die Arbeitgeber appelliert, Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es praktikabel sei. Zudem habe man an die Arbeitnehmer appelliert, dieses Angebot anzunehmen. Das sei der richtige Weg.

„Alle, die Homeoffice machen können, tun das in sehr, sehr vielen Unternehmen auch schon“, so Dulger weiter. „Dass es schwarze Schafe gibt, das wissen wir. Deshalb haben wir ja auch den Appell gemacht.“ Es gebe zudem auch sehr viele Beschäftigte, die eben nicht einfach mal ins Homeoffice gehen könnten, da es der Betriebsablauf einfach nicht zulasse. Und diese Beschäftigten trügen so dazu bei, „den Laden am Laufen zu halten“.

Eine Homeoffice-Pflicht braucht es nach den Worten des Arbeitgeberpräsidenten auch nach Ablauf der Arbeitsschutzverordnung im März nicht. Dulger: „Es ist gut, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit diesen Plänen am Widerstand der Union im Bundestag gescheitert ist. Nicht Bürokratie hilft uns weiter, stattdessen brauchen wir Absprachen vor Ort in den Betrieben und Flexibilität.“ Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlangt von Arbeitgebern, ihren Beschäftigten Homeoffice-Angebote zu machen, es sei denn, „zwingende betriebliche Gründe“ stehen dem entgegen.

PM/NOZ

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