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Wirtschaftsweiser Truger für Reform des Ehegattensplittings

Duisburg (dts) – Der Wirtschaftsweise Achim Truger erwartet bei einer Reform des Ehegattensplittings eine Verringerung des Fachkräftemangels um 200.000 Vollzeitstellen. „Das Splitting verringert durch eine hohe steuerliche Grenzbelastung für Zweitverdienende – zumeist Frauen – die Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit und zur Ausweitung der Stundenanzahl“, sagte Truger der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Damit bestärkt es die wenig zeitgemäße traditionelle Rollenverteilung in vielen Familien und benachteiligt Frauen, die eher in Mini- oder Teilzeitjobs gedrängt werden. Schätzungen kommen rechnerisch auf 200.000 Vollzeitstellen, teilweise noch deutlich mehr, um die die Erwerbstätigkeit durch das Splitting gemindert wird“, sagte das Mitglied des Wirtschafts-Sachverständigenrats der Bundesregierung. „Außerdem erwerben Frauen dadurch geringe eigene Ansprüche in der Sozialversicherung und geraten in starke wirtschaftliche Abhängigkeit vom Partner. Im Falle einer Trennung haben sie oft das Nachsehen. Eine Reform des Ehegattensplittings ist daher aus meiner Sicht überfällig“, sagte Truger, der als Professor für Sozioökonomie an der Universität Duisburg-Essen tätig ist. Komplett abschaffen lasse sich das Splitting aus verfassungsrechtlichen Gründen aber nicht. „Ein Reformmodell wäre das Realsplitting, bei dem ein Freibetrag zwischen den Ehepartnern steuermindernd übertragen werden kann“, sagte er. „Realistische Reformvarianten könnten mittelfristig ein Mehraufkommen zwischen fünf und 15 Milliarden Euro pro Jahr betragen, die größtenteils von den oberen 20 Prozent in der Einkommensverteilung getragen würden. Das Aufkommen könnte für Steuerentlastungen oder die Förderung von Familien mit Kindern – auch der Kindergrundsicherung – oder den Ausbau der Kinderbetreuung verwendet werden“, sagte Truger.

„Beim Elterngeld wäre nach über 15 Jahren eigentlich eher einmal eine Erhöhung der Sätze, zumindest für kleinere Einkommen, angebracht gewesen“, fügte er hinzu.

Foto: Einkommensteuer, über dts Nachrichtenagentur

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