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Umbau der Tierhaltung wohl deutlich teurer – Mehrkosten in Milliardenhöhe möglich

Symbolbild: Pixabay

Berlin. Der Umbau der Tierhaltung in Deutschland könnte deutlich teurer werden als bislang angenommen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf vorliegende Zwischenergebnisse einer Machbarkeitsstudie, die das Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat.

Die Autoren kalkulieren mit Mehrkosten im Milliardenbereich, die für Stallumbauten und bessere Haltungsbedingungen anfallen. Grundlage der Berechnungen sind die Vorschläge der sogenannten Borchert-Kommission. Das Expertengremium unter Leitung des früheren Bundesagrarministers Jochen Borchert (CDU) hatte vergangenes Jahr im Auftrag der Bundesregierung einen Fahrplan zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland präsentiert.

Bis 2040, so die Zielmarke der Berater, sollen Schweine, Rinder und Geflügel deutlich besser gehalten werden als bislang. Landwirten soll der finanzielle Mehraufwand erstattet werden. Die Vorschläge waren auf große Zustimmung in der Politik getroffen. Den anfallenden Förderbedarf taxierte das Expertengremium seinerzeit in der ersten Phase mit 1,2, dauerhaft dann mit 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die Autoren der Machbarkeitsstudie gehen laut Zwischenbericht indes von einem jährlichen Finanzierungsbedarf von anfangs drei und später dann vier Milliarden Euro aus.

Die Studienautoren sind vom Bundesagrarministerium beauftragt zu klären, wie der Finanzierungsbedarf rechtssicher gedeckt werden kann. Die Borchert-Kommission hatte unter anderem eine Tierwohlabgabe in Form einer Verbrauchssteuer vorgeschlagen: So sollten Kunden etwa 40 Cent mehr pro Kilogramm Schweinefleisch zahlen. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich für diese Lösung ausgesprochen. Es gebe keine zwingenden Gründe dagegen, schreiben die beauftragten Autoren. Sie verweisen aber auch auf eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes bei tierischen Produkten von derzeit 7 auf dann 19 Prozent. Bei dieser Lösung laufe man im Gegensatz zur Verbrauchssteuer nicht Gefahr, gegen EU-Recht zu verstoßen, indem Importeure benachteiligt werden.

PM/ots/NOZ

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