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Ampel-Abgeordnete für Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

Berlin (dts) – Vertreter der Ampel-Fraktionen haben sich für eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen, um für künftige Pandemien rechtlich besser gewappnet zu sein. „Ich halte es für eine Pflicht, das Infektionsschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten“, sagte die Rechtspolitikerin Manuela Rottmann (Grüne) der „Welt“ am Mittwoch.

Die Politik habe sich zum Beispiel bis heute nicht darauf geeinigt, welche Rechtsgüter man eigentlich in einer Pandemie schützen wolle. „Geht es darum, jedes Leben zu schützen? Oder darum, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu sichern?“ Wenn jeder Todesfall verhindert werden solle, gehe es um viel tiefere Grundrechtseingriffe, als wenn nur verhindert werden solle, dass die Krankenhäuser in die Knie gehen, so Rottmann.

Der Bundestag müsse auch festlegen, wer in Pandemien Entscheidungen treffen dürfe, sagte die Grünen-Politikerin. In der Corona-Zeit seien diese oft in den Ministerpräsidentenkonferenzen getroffen worden, die wegen Intransparenz allerdings vielfach kritisiert worden waren. „Schließlich sollten wir festlegen, wer im Falle einer Pandemie für Ausfälle entschädigt werden sollte.“

Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verweist auf eine bereits bestehende Evaluierung externer Sachverständiger, die schon 2022 erschien und die eine grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes anmahnte. „Diese Evaluierung sollte die Blaupause sein für die Aufarbeitung im Bundestag“, sagte der SPD-Politiker nun der Zeitung. „Der Bundestag sollte in einem Beschluss festhalten, welche Maßnahmen wirksam waren, und das Infektionsschutzgesetz überarbeiten, wie im Evaluierungsbericht empfohlen.“

Weil die Informationen vorlägen, brauche es keine zeitaufwendige Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Politik, so Fechner. „Ampel und Union sollten jetzt einsteigen, die Evaluierung konkret zu beraten, denn Corona-Maßnahmen wie die Schul- und Kitaschließungen waren überzogen.“

Die FDP sprach sich ebenfalls für eine Überarbeitung des Gesetzes aus. „Wir müssen jetzt handeln, um rechtlich besser für künftige Pandemien gewappnet zu sein“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann. Es sei an der Zeit, „unsere Gesetzgebung an die sich ständig verändernde Welt der Gesundheitsrisiken anzupassen und sicherzustellen, dass wir auf allen Ebenen angemessen vorbereitet sind“. Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses zur grundsätzlichen Neuausrichtung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein deutliches Signal“.

Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit, eine Überarbeitung des Gesetzes aktuell zu prüfen. Bereits 2023 habe man die Länder gebeten, Änderungsvorschläge zum Infektionsschutzgesetz vorzulegen, sagte ein Sprecher von Minister Karl Lauterbach (SPD). Mehr als 100 Vorschläge seien eingegangen, die sich auf sämtliche Abschnitte des Gesetzes bezögen. Dieser umfangreiche und sehr detaillierte Katalog werde derzeit „intensiv geprüft“.

Foto: Corona-Hinweis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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