Bielefeld. Am 18.02.2021 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Verkehrswege Anröchte, einen PKW mit polnischem Kennzeichen, den sie aus dem fließenden Verkehr der Bundesautobahn 2, Fahrtrichtung Hannover, für eine zollrechtliche Kontrolle auf den Rasthof Rhynern-Süd geleitet hatten. Fahrzeugführer und Alleininsasse war ein in Polen lebender Ukrainer.
Dank der guten Russischkenntnisse eines Zöllners, konnte der Fahrer trotz mangelnder Deutsch- und Englischkenntnisse befragt werden. Der Kontrollierte erklärte, aus Köln kommend, auf dem Weg nach Polen zu sein. Auf die Frage nach mitgeführten Zigaretten, Bargeld, Waffen oder Drogen erklärte er, nichts anzumelden zu haben.
Daraufhin baten ihn die Beamten das Fahrzeug zu verlassen und den Kofferraum für eine Kontrolle zu öffnen. Persönliches Gepäck, welches auf einer mehrtägigen Reise üblich ist, wurde weder im Kofferraum noch im Fahrzeuginneren gefunden. Stattdessen entdeckten die Zöllner eine Plastiktüte im Kofferraum, die ausnahmslos Tablettenblister beinhaltete. Diese waren portionsweise zu 20 Blistern a 7 Tabletten gebunden. Originale Tablettenverpackungen sowie Beipackzettel waren nicht vorhanden. Bei den Tabletten handelte es sich um SUBUTEX mit einem Wirkstoffgehalt von 8mg.
Eine Recherche direkt vor Ort ergab für SUBUTEX den Wirkstoff Buprenorphin. Der Wirkstoff ist in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes erfasst. Für die Tabletten konnte der Kontrollierte auch keinerlei Papiere, beispielsweise in Form von Rezepten oder Rechnungen, vorlegen. Aber das sollte noch nicht alles gewesen sein.
In einer ebenfalls im Kofferraum verstauten Bohrmaschinenverpackung waren weitere SUBUTEX-Tablettenblister versteckt. Und auch in der Mittelarmlehne, zwischen Fahrer- und Beifahrersitz, wurden portionsweise verklebte Blister festgestellt. Insgesamt befanden sich im Fahrzeug 50 Gebinde zu 20 Blistern à 7 Tabletten SUBUTEX (insgesamt 7000 Stück Tabletten). Dem Fahrer wurde aufgrund der gemachten Feststellungen die Einleitung eines Strafverfahrens mitgeteilt, er schriftlich in seiner Muttersprache belehrt, vorläufig festgenommen und zunächst in das Polizeigewahrsam der Kreispolizeibehörde Hamm übergeben.
Seit dem 19.2.2021 befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund.
PM/ots/Hauptzollamt Bielefeld