Koblenz. In der Bundeswehr soll die Corona-Impfung zur Pflicht werden. Ein Sprecher des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz sagte dem WESTFALEN-BLATT, die Aufnahme der Corona-Impfung ins Impfschema der Bundeswehr sei geplant, aber offiziell noch nicht erfolgt.
Bisher sind Bundeswehrangehörige verpflichtet, sich gegen Krankheiten wie Keuchhusten und Tetanus impfen zu lassen. Sie müssen nach Paragraph 17a des Soldatengesetzes ärztliche Maßnahmen gegen ihre Willen dulden, wenn das zur Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dient.
Erst im Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, Strafen gegen Impfverweigerer bei der Bundeswehr seien rechtmäßig. Im konkreten Fall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der sogenannten Basisimpfung verweigert, weil er sein Asthma und seine Neurodermitis auf vorangegangene Impfungen zurückführte. Daraufhin war gegen ihn ein achttägiger Arrest verhängt worden – zu Recht, wie die Richter entschieden. Übertragbare Krankheiten beeinträchtigten die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Deshalb müssten Soldaten die Einschränkung des Rechts auf Unversehrtheit hinnehmen. Nur bei einer „erheblichenGefahr für Leben oder Gesundheit“ sei eine Impfung nicht zumutbar.
PM/ots/Westfalen-Blatt